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Libanon: Gesundheitswesen unter Beschuss
Libanon 3 Min.
Am 12. Mai traf ein Drohnenangriff drei Rettungssanitäter:innen. Sie waren im Begriff, einer verletzten Person zu helfen, die einen früheren Angriff überlebt hatte. Zwei von ihnen wurden auf der Stelle getötet, ein weiterer wurde verwundet. Rettungssanitäter:innen eines Krankenwagens, der vom Najdeh-Al-Shaabiyeh-Spital ausgerückt war, um ebenfalls den Verletzten des ersten Angriffs zu helfen, wurden Zeugen des Angriffs auf ihre Kolleg:innen. Sie brachten den verletzten Rettungssanitäter ins Spital und mussten später zum Ort des Geschehens zurückkehren, um die Leichen zu bergen.
Wir sind empört über die Tötung von Sanitäter:innen, die lediglich ihre Arbeit ausübten und dabei enorme Risiken eingingen, um Leben zu retten. Angriffe auf das Gesundheitswesen sind inakzeptabel und dürfen nicht zur Normalität werden.
Die Unterstützung des Najdeh-Al-Shaabiyeh-Spitals wurde in den vergangenen Monaten ausgebaut, um auf Angriffe mit zahlreichen Opfern – sogenannte «mass casualties» – reagieren zu können. Zudem haben die Teams von Ärzte ohne Grenzen auch Seite an Seite mit Rettungssanitäter:innen und Ersthelfer:innen in der Provinz Nabatiyeh gearbeitet, darunter auch mit dem libanesischen Zivilschutz. Sie haben Tag und Nacht gemeinsam Notfalleinsätze geleistet, um Patient:innen in medizinische Einrichtungen zu bringen, und Kolleg:innen unterstützt, die trotz schwerer Verluste und grosser Angst weiterarbeiten.
Der Vorfall vom 12. Mai ist Teil eines alarmierenden Musters. In den letzten Wochen haben Teams von Ärzte ohne Grenzen im Libanon die Folgen von Luftangriffen, Drohnenangriffen und Artilleriefeuer miterlebt. Spitäler, Krankenwagen und medizinische Ausrüstung wurden beschädigt; Zivilist:innen, Gesundheitspersonal und Rettungskräfte wurden getötet oder verletzt. Auch libanesische Gesundheitsbehörden, Medien und andere humanitäre Organisationen haben über diese Art von Gewalt berichtet, wozu auch wiederholte Angriffe auf Sanitäter:innen zählen, die im Begriff waren, Menschen zu retten.
In Nabatiyeh und im gesamten Südlibanon sind Rettungs- und medizinische Teams zunehmend gezwungen, lebensrettende Massnahmen aufzuschieben oder einzuschränken, aus Angst, selbst ins Visier zu geraten. Von Ärzte ohne Grenzen unterstützte Rettungsteams berichten, dass sie sich aufgrund der Gefahr wiederholter Angriffe nur wenige Minuten an den Explosionsorten aufhalten, den Einsatz von Bergungsgeräten vermeiden und Evakuierungen aufschieben. Dadurch bleiben manche Menschen stunden- oder tagelang unter den Trümmern gefangen. Die Teams von Ärzte ohne Grenzen haben Patient:innen behandelt, deren Zustand sich durch diese Verzögerungen massiv verschlechtert hatte, Patient:innen mit schweren Traumata starben später an ihren Verletzungen.
Insgesamt wurden seit Beginn der Unterstützung des Najdeh-Al-Shaabiyeh-Spitals durch Ärzte ohne Grenzen (Anfang März) 725 Verletzte behandelt, wobei 232 bereits tot in die medizinische Einrichtung eingeliefert wurden oder im Spital starben.
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden zwischen dem 2. März und dem 12. Mai 161 Angriffe auf Einrichtungen des Gesundheitswesens verzeichnet, 110 Menschen wurden dabei getötet, 252 verletzt. 15 dieser Angriffe erfolgten nach Inkrafttreten des Waffenstillstands am 17. April und forderten 12 Tote und 21 Verletzte. Dieser Waffenstillstand hat zu keiner Einstellung der Kämpfe geführt. Vertriebene können nicht nach Hause zurückkehren und Menschen, die in stark beschossenen Gebieten festsitzen, bleibt die Flucht in sichere Regionen verwehrt.
Mitarbeitende des Gesundheitswesens, Ersthelfer:innen, Rettungswagen und medizinische Einrichtungen stehen unter dem Schutz des humanitären Völkerrechts. Die Tötung von medizinischem Personal ist nicht nur eine Tragödie für Familien und Kolleg:innen, sondern schwächt auch die ohnehin schon überlasteten Notfall- und Gesundheitssysteme.
Ärzte ohne Grenzen fordert ein sofortiges Ende der anhaltenden Angriffe auf medizinisches Personal sowie Rettungspersonal. Gesundheitseinrichtungen sollen geschützt werden. Zivilist:innen und diejenigen, die versuchen, Leben zu retten, dürfen nicht in Gefahr gebracht werden.