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Ärzte ohne Grenzen fordert Schutz für afghanische Geflüchtete in Pakistan sowie humanitäre Ausnahmeregelungen im Rückführungsplan
Pakistan 3 Min.
Meine Frau war im dritten Monat schwanger, als die Polizei mich mitnahm. Als ich am nächsten Tag freikam und nach Hause zurückkehrte, stand sie immer noch völlig unter Schock. Vor lauter Stress und Sorge hatte sie starke Blutungen bekommen. Ich brachte sie ins Spital, obwohl ich nach wie vor Angst hatte, erneut festgenommen zu werden. Doch in diesem Moment funktionierte ich einfach, denn ich fürchtete um ihr Leben. Als wir im Spital ankamen, war es jedoch bereits zu spät. Sie hatte das Kind verloren.
Die Rückführungspolitik erschwert es den Betroffenen, für ihre Familien zu sorgen. Denn aufgrund einer möglichen Festnahme und Abschiebung verlieren viele ihre Arbeit und damit ihre Einkommensquelle. Anfang 2026 war Ärzte ohne Grenzen mit mobilen Kliniken in der Stadt Quetta (Provinz Belutschistan) unterwegs und behandelte Menschen ohne Zugang zu Gesundheitsversorgung. Dabei zeigte sich eine hohe Prävalenz akuter Mangelernährung unter den behandelten Kindern (33,3 Prozent). Von ihnen litten 7,6 Prozent an schwerer akuter Mangelernährung und 25,7 Prozent an mittelschwerer akuter Mangelernährung. Fast 90 Prozent der mangelernährten Patient:innen waren afghanische Geflüchtete – überwiegend Frauen und Kinder.
Im November 2023 begann die pakistanische Regierung mit der Umsetzung des IFRP. Zunächst richtete sich dieser gegen afghanische Staatsangehörige ohne gültige Aufenthaltspapiere. Später wurde er auch auf registrierte Geflüchtete mit einer Afghan Citizen Card (ACC) oder einer Proof of Registration (PoR) ausgeweitet. Viele dieser Menschen lebten bereits seit 1979 in Pakistan. In einer Direktive vom 10. Juli 2026 verfügten die pakistanischen Behörden die sofortige Festnahme und beschleunigte Abschiebung aller afghanischen Staatsangehörigen ohne gültiges Visum.
Pakistan hat trotz begrenzter internationaler Unterstützung während mehr als 45 Jahren afghanische Geflüchtete aufgenommen. Dennoch leben diese Menschen in ständiger Angst vor Festnahmen, Inhaftierung, Vertreibung, dem Verlust ihrer Existenzgrundlage und Abschiebung. Unter diesen Umständen ist kaum davon auszugehen, dass die vielen Rückführungen nach Afghanistan freiwillig erfolgen.
Nach Angaben des UNHCR sind im Rahmen des IFRP bisher mehr als 2,5 Millionen Afghan:innen zurückgekehrt, viele von ihnen gegen ihren Willen. Die UNO hat kürzlich zudem über 70 000 afghanische Geflüchtete identifiziert, die bei einer Rückkehr unmittelbar gefährdet wären. «Menschen mit internationalem Schutzbedarf dürfen nicht einfach abgeschoben werden, und Rückführungen müssen freiwillig, sicher und in Würde erfolgen», so Marko den Hartogh.
Zwischen 2023 und 2026 kehrten rund sechs Millionen Afghan:innen aus dem Iran und Pakistan nach Afghanistan zurück, wodurch das ohnehin bereits fragile Gesundheitssystem des Landes zusätzlich unter Druck geriet. Gleichzeitig erschweren die systematische Ausgrenzung von Frauen und Mädchen aus dem öffentlichen Leben, massive Kürzungen der US-Entwicklungshilfe sowie die sich verschärfende Wirtschaftskrise den Rückkehrenden einen Neuanfang zusätzlich.
Erhebungen von Ärzte ohne Grenzen in informellen Siedlungen für Rückkehrer:innen in der afghanischen Provinz Kandahar im Oktober 2025 und April 2026 ergaben erhebliche Defizite bei der medizinischen Grundversorgung sowie mangelhafte Unterkünfte, Mangelernährung und schlechte sanitäre Bedingungen. Dadurch erhöht sich das Risiko von Krankheitsausbrüchen.
Wir fordern alle Staaten, die afghanische Geflüchtete aufgenommen haben, auf, unfreiwillige Rückführungen nach Afghanistan auszusetzen und dafür zu sorgen, dass der Schutz und die Sicherheit der Geflüchteten jederzeit gewährleistet bleiben.
Wir fordern auch die pakistanische Regierung auf, ihre langjährige Solidarität mit Geflüchteten aufrechtzuerhalten und formelle Ausnahmeregelungen einzuführen, um Menschen zu identifizieren und zu schützen, denen bei einer Rückkehr Gefahr droht. Dazu gehören Frauen und Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen, Personen, die dringend oder langfristig medizinische Versorgung benötigen, Geflüchtete, die auf ihre Neuansiedlung in einem Drittstaat warten, sowie alle, die einem erhöhten Risiko von Ausgrenzung, Diskriminierung oder Verfolgung ausgesetzt sind.
* Name zum Schutz der Privatsphäre geändert