Sexuelle Gewalt

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MSF educator Susanna Escobar explains the treatment service by MSF against sxual violence to the population of the Zona 18 in Guatemala City.

1999 startete MSF das erste Projekt für Opfer sexueller Gewalt im Zusammenhang mit dem Konflikt im Kongo (Brazzaville). Die Demokratische Republik Kongo ist seit langem schon in einen weitreichenden Bürgerkrieg verwickelt, der insbesondere die östlichen Provinzen des Landes betrifft. Das von MSF ins Leben gerufene Programm zur Betreuung von Opfern sexueller Gewalt in Bunia begann im Frühling 2003.

MSF bietet den Opfern medizinische Versorgung (Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten, Postexpositionsprophylaxe usw.) sowie psychologische Hilfe in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen. Besonderer Wert wurde darauf gelegt, den Zugang zu medizinischer Versorgung zu verbessern, Vertraulichkeit zu wahren und die Patientinnen nicht im Vorhinein zu verurteilen.

Der Erfolg der psychologischen Hilfe und die Zustimmung zur Prophylaxe gegen HIV und Hepatitis zeigen, dass auch unter schwierigen Bedingungen eine Grundversorgung möglich ist. Dieser Erfolg dürfte das medizinische Personal, das in einem solchen Umfeld arbeitet, ermutigen, offen mit dem Problemfeld Vergewaltigung umzugehen. MSF und andere Organisationen haben sexuelle Gewalt lange ignoriert oder verharmlost und ihre Einsätze dort konzentriert, wo die Spuren des Krieges offensichtlicher waren. Doch die Betreuung der Opfer sexueller Gewalt geht weit über einfache medizinische Bestandsaufnahmen hinaus.

Es ist unabdingbar, in der Zivilgesellschaft Netzwerke zu schaffen, um die Patienten an geeignete medizinische Einrichtungen überweisen zu können, in denen eine respektvolle Aufnahme, Behandlung und Nachversorgung der Betroffenen gewährleistet werden kann.

2008 hat MSF 15'145 Opfer sexueller Gewalt betreut. 53 Prozent davon stammten aus der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere aus dem Osten des Landes.

MSF bietet den Opfern sexueller Gewalt medizinische Versorgung. Diese umfasst:

  • Behandlung sexuell übertragbarer Krankheiten
  • Impfung gegen Hepatitis B und Tetanus
  • HIV-Prophylaxe, wenn sich die Patientin innerhalb von 72 Stunden nach dem Gewaltverbrechen vorstellt
  • Notfallverhütung, wenn sich die Patientin innerhalb von 120 Stunden nach dem Gewaltverbrechen vorstellt
  • Psychologische Hilfe
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