Legate und Erbschaften

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My Happy End
31.03.2010
1min

Wenn Sie sich entscheiden, ein Testament aufzusetzen, denken Sie natürlich zunächst an diejenigen Menschen, die Ihnen nahestehen. Aber vielleicht verspüren Sie auch das Bedürfnis, unsere Patienten zu bedenken. Durch die Berücksichtigung von MSF in Ihrem Testament setzen Sie ein Zeichen für eine dauerhafte Solidarität und tragen dazu bei, dass wir weiter tätig sein können. Sie können sicher sein, dass Ihr Beitrag da eingesetzt wird, wo die Not am grössten ist.

Für unsere Patienten kann Ihr letzter Wille der erste Schritt in ein neues Leben sein.

Wie können Sie MSF Schweiz in Ihrem Testament berücksichtigen?

Es gibt 3 Möglichkeiten:

  • Indem Sie einen gewissen Betrag oder ein Objekt schenken. Sie müssen den genauen Betrag sowie den Empfänger Ihrer Schenkung angeben, z.B. „Médecins Sans Frontières Schweiz“.
  • Indem Sie „Médecins Sans Frontières Schweiz“ als Erbin eines Teils oder des ganzen Umfangs Ihres Nachlasses einsetzen. Dies bedeutet für unsere Organisation, dass Ihr Vermögen bzw. Ihre Objekte an uns übergehen, aber auch Ihre Schulden.
  • Indem Sie einen Erbvertrag aufsetzen, der mit der Unterschrift von zwei Zeugen in Anwesenheit eines Behördenvertreters rechtskräftig wird.

Sind Legate oder Erbschaften an MSF Schweiz steuerfrei?

Médecins Sans Frontières ist als anerkannte gemeinnützige Organisation in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit.

Muss ich MSF Schweiz meinen letzten Willen mitteilen?

Wenn Sie wünschen, können Sie uns gerne vorgängig informieren. Bei der offiziellen Testamentseröffnung spätestens werden alle von Ihnen eingesetzten Erben und Beschenkten von den zuständigen Behörden informiert.

Weitere Informationen über Legate und Erbschaften finden Sie in unserer Broschüre "Ein Vermächtnis für das Leben".

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